Risikolebensversicherung abschließen
- Wer als Hauptverdiener seine Familie und Hinterbliebenen oder das kredit-finanzierte Haus sowie das Unternehmen finanziell absichern möchte, sollte eine Risikolebensversicherung abschließen.
- Je früher Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge während der gesamten Laufzeit. Ab einem Alter von über 50 oder 60 Jahren lohnt sich die Risiko-LV nicht. Zudem kann diese nur bis zu einem maximalen Alter abgeschlossen werden.
- Maßgeblich für die Berechnung der Beiträge ist das Alter und die Ergebnisse aus der Gesundheitsprüfung. Hierzu müssen Sie Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
- Wichtig ist auch die vereinbarte Auszahlung im Todesfall. Mit einer Dynamik steigt die Versicherungssumme und die Höhe der Beiträge. So schaffen Sie den Inflationsausgleich
- Wenn Sie eine flexible Risikolebensversicherung abschließen, können Sie bei Bedarf die Beiträge und die Versicherungssumme während der Laufzeit reduzieren (RLV mit fallender Versicherungssumme).
- Bevor Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, sollten Sie wissen, welche Variante die richtige für Sie ist und die Tarife der Anbieter vergleichen. Hierzu können Sie einen Einen Online Rechner nutzen und die Testergebnisse und Bewertungen der Stiftung Warentest heranziehen
Inhaltsverzeichnis
Risikolebensversicherung online abschließen
Fordern Sie hier Ihre kostenlose und unverbindliche Beratung für den Abschluss an. Erfahren Sie, welche Risikolebensversicherung Sie sinnvollerweise abschließen sollten und welche Tarife und Anbieter zu den besten im Test von Stiftung Warentest gehören.
Risikolebensversicherung abschließen für wen sinnvoll?
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum es für eine Person interessant sein kann, eine Risiko-Lebensversicherung abzuschließen. Einer der häufigsten ist eine bestehende langjährige Finanzierung, wie beispielsweise die eines Hauses. Stirb der Kreditnehmer, gehen die Schulden auf dessen Erben über.
Die Risikolebensversicherung soll dann über den Tod hinaus für die Tilgung des Kredites sorgen. Banken und Kreditgeber empfehlen den Kunden oftmals den Abschluss dieser Absicherung, denn die Sicherung der Kreditrückzahlung ist auch in deren Interesse.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt zusätzlich für eine weitere Konstellation den Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung:
- für Familien, die nach dem Tod eines Mitglieds in einen finanziellen Engpass geraten könnten.
Dies ist regelmäßig bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern der Fall oder wenn eine Person als Alleinversorger für die ganze Familie verantwortlich ist.
Welche Risikolebensversicherung am besten abschließen?
Es gibt verschiedene Arten und Varianten an Risikolebensversicherungen:
- flexible Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme
- verbundene Lebensversicherung für z.B. Geschäftspartner
- Risikolebensversicherung über Kreuz für Paare
Welche Variante die beste ist, hängt vom Bedarf im Einzelfall ab. Im folgenden Empfehlungen und Erläuterungen zu den Möglichkeiten mit Vor- und Nachteilen.
Flexible Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme
In der Regel bleibt die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit konstant, außer es wird eine fallende Versicherungssumme vereinbart. Dies ist besonders beliebt bei Finanzierungen, da sich auch die Restschuld eines Kredits stetig durch Abzahlung verringert.
Verbundene Risikolebensversicherung
Eine weitere Sonderform ist die verbundene Risiko-Lebensversicherung. Sie bietet sich an, wenn zwei Personen als Schuldner für einen Kredit eingetragen werden. Verstirbt eine Person, ist es der zweiten oftmals nicht möglich, die finanzielle Last selbst zu tragen. Dafür springt dann die Leistung dieser Risikolebensversicherung ein.
Der Vorteil ist, dass nur ein Vertrag benötigt wird, demnach wird auch nur ein Beitrag fällig, wobei dieser dann dem Risiko entsprechend hoch ist. Auf der anderen Seite kann es dann aber auch nur einmal zum Leistungsfall kommen. Nach dem Tod einer versicherten Person erlischt der Vertrag.
Risikolebensversicherung über Kreuz
Alternativ dazu können zwei Verträge „überkreuz“ abgeschlossen werden. Dies lässt sich beispielhaft auf ein unverheiratetes Paar anwenden, das gemeinsam Wohneigentum finanziert.
Der Partner Nummer 1 würde dann einen Vertrag abschließen, in welchem er Versicherungsnehmer und begünstigte Person ist. Der Partner Nummer 2 ist die versicherte Person. Sie würde dasselbe Vertragskonstrukt umgekehrt abschließen. Es bestehen zwei Verträge, daher auch doppelte Beitragspflicht.
Steuervorteile und ohne Erbschaftssteuer
Jedoch ist aus beiden Verträgen bei Ableben der versicherten Personen eine Leistung zu erwarten. Auch aus steuerlicher Sicht kann dies attraktiv sein, da der Versicherungsnehmer bei Tod der versicherten Person eine Leistung aus seinem eigenen Vertrag erhalten würde. Es handelt sich daher nicht um ein Erbe.
Erhält man hingegen als Begünstigter eine Leistung aus dem Vertrag eines anderen, wird dies aus rechtlicher Sicht als Erbe eingestuft und dies kann zur Erbschaftssteuerpflicht führen. Bei der Ermittlung dieser Steuerlast wird das gesamte geerbte Vermögen betrachtet. Wird der Freibetrag überschritten, wird der darüber liegende Teil erbschaftssteuerpflichtig.
Wann Risikolebensversicherung abschließen
Da es sich bei der Risikolebensversicherung um eine biometrische Versicherung handelt, ist die Frage nach dem „wann abschließen“ einfach beantwortet:
- je früher der Abschluss einer Risiko LV, desto günstiger die Beiträge
- niedrige Beiträge erlauben höhere Absicherung der Versicherungssumme
- mit fortschreitendem Alter steigen die Kosten überproportional
- zu empfehlen ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung spätestens im Alter von 50 Jahren
- Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sinnvoll?
Bis wann kann man Risikolebensversicherung abschließen
Gleiches gilt für die Vertragslaufzeit. Hier ist die Rede von der Spanne, in der es im Leistungsfall zur Auszahlung der Versicherungssumme kommen kann. Das Vertragsende sollte immer auf den Zeitpunkt fallen, ab welchem das finanzielle Risiko im Todesfall nicht mehr eintreten kann. Dies ist beispielsweise im Fall der Hausfinanzierung der Termin, zu welchem der Kredit vollständig getilgt ist.
Sowohl das Kriterium Versicherungssumme als auch die Vertragslaufzeit spielen für die Beitragshöhe eine Rolle. Umso höher die Versicherungssumme, desto teurer ist die monatliche Beitragshöhe. Ebenso eine lange Vertragslaufzeit wirkt sich erhöhend auf die Kosten aus. Gleiches gilt für das Alter der versicherten Person, da damit auch das Risiko eines natürlichen Todes steigt.
- Empfehlung: Risikolebensversicherung Laufzeit
Viele Versicherer begrenzten die Vertragslaufzeit aus diesem Grund auf ein gewisses Alter, in der Regel ist dies das 75. Lebensjahr. Daher gilt auch grundsätzlich: Umso jünger (und gesünder) die versicherte Person bei Vertragsabschluss ist, desto geringer fällt der Beitrag aus.
Risikolebensversicherung wie hoch abschließen
Sowohl die Versicherungssumme als auch die Laufzeit des Vertrages können in jedem Vertrag bedarfsgerecht vereinbart werden.
Die Versicherungssumme sollte auf die Höhe des finanziellen Schadens angepasst sein, der entsteht, wenn die versicherte Person stirbt.
- Höhe berechnen Formel: Risikolebensversicherung Versicherungssumme
Soll die Tilgung eines Immobilienkredits gedeckt sein, sollte die Versicherungssumme zu Beginn der Vertragslaufzeit der aktuellen Restschuld entsprechen. Bei der Absicherung von Hinterbliebenen ist eine Summe sinnvoll, die für die nötige Zeit ein entsprechendes monatliches Auskommen sicherstellt.
Es wird klar: Eine allgemeine Empfehlung zur Höhe einer Versicherungssumme kann nicht abgegeben werden, dies sollte immer auf die Umstände angepasst werden.
Risikolebensversicherung und die Gesundheitsprüfung Gesundheitsfragen
Die versicherte Person wird daher einer Gesundheitsprüfung unterzogen. Das Augenmerk liegt dabei auf Erkrankungen, die zum Tod führen können. Es lohnt sich nicht, im Vorfeld unwahre Angaben zu machen, da sich der Versicherer bei Tod das Recht vorbehalten, erneut zu überprüfen, ob die Todesursache eine bei Vertragsabschluss bereits bekannte Krankheit war.
Auch andere Risikofaktoren, wie beispielsweise Rauchgewohnheiten und eine risikoreiche berufliche Tätigkeit sowie ähnlich risikobehaftete Hobbys spielen eine Rolle.